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Wir passen an: Der Einrichtungs- und Wohnberater

 

 

© Lisa F. Young Fotolia.com
© Lisa F. Young Fotolia.com

 

 

Es gibt kein genau festgelegtes Berufsbild des Wohnberaters für Bestandsbauten. Ein Ausbildung dazu gibt es ebenso wenig. Der Wohnberater muss die Bedürfnisse der Menschen mit ihren Behinderungen erkennen und benötigt dazu pflegerische, medizinische, technische, handwerkliche und rechtliche Kenntnisse. 

 

"Er nimmt eine Schlüsselposition zwischen Pflegenden, Architekten, Handwerkern, Lieferanten und Leistungsträgern ein und bietet die Erfahrungen unkompliziert, kostengünstig und bedarfsgerecht an."

 

Bei Neu-und Umbauten kann er als Einrichtungsberater für Heime, Spitäler, Krankenhäuser und Wohnungen, bei der Planung der Ausstattung und Dimensionierung, unterstützend für Architekten und Pflegedienstleitung wirken.

 

"Eine barrierefreie Umwelt und behindertengerecht gestaltete öffentliche Gebäude und Wohnungen ermöglichen es Menschen mit Mobilitätseinschränkungen weitgehendst unabhängig und selbstbestimmt eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.

 

Die Forderung wird untermauert durch den Umstand, dass bereits in einigen Jahren ca. 30-35 Prozent der Bevölkerung in irgendeiner Weise ein Mobilitätshandicap aufweisen werden.

 

Neben typischen Behinderungsgruppen, wie zum Beispiel Rollstuhlfahrern oder Blinden und Sehbehinderten, sind in immer größerem Maße ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu nennen. Aber auch Personen mit Kinderwagen, Atemwegserkrankte, Herz- und Kreislauferkrankte, sowie übergehende Verletzte oder Erkrankte und natürlich auch Personen mit schwerem Gepäck, sind in ihrer Mobilität eingeschränkt. Deshalb sollten Planer und Gestalter darauf achten, eine Umwelt mitzuprägen, die für alle Menschen für heute, morgen und übermorgen barrierefrei ausgerichtet ist."

 

aus dem "Erfahrungsbericht der Behindertenbeauftragten von Mainz und Mainz-Bingen"

 

Brauchen Sie denn überhaupt einen Wohnberater?

 

 

Wir möchten seine Aufgaben näher erläutern.

 

Er muss

 

....Anpassungen individuell planen und überwachen oder einen Umzug oder Wohnungstausch vorschlagen

  • die Erfahrungen der Pflegenden berücksichtigen und die Bedürfnisse der Betroffenen erkennen
  • Krankheiten und Behinderungen kennen und deren typischer Verlauf vorausschauend einplanen
  • aktuelle und zukünftige Gefahren erkennen und abwehren
  • geeignete Alltagshilfen und technische Hilfsmittel vorschlagen
  • geeignete Dienstleistungen, Hilfsangebote und Freizeitangebote vorschlagen
  • bei Förderungen für Anpassungen und Hilfen helfen
  • aktuelle Baunormen für barrierefreie und rollstuhlgerechte Anpassungen kennen
  • seine Handwerker anleiten

 

...mmmhh!?

 

Können wir auch leisten, was wir da versprechen?

 

Wir kennen die wichtigsten deutschen Hersteller und Ihre Preise, wenn es um die Auswahl der Produkte geht. Doch das genügt uns nicht. Lösungen für krankheitspezifische Probleme sind irgendwo auf der WELT schon vorhanden. Denn wir stehen alle vor dem gleichen Problem: Der zunehmenden Zahl der Pflegebedürftigen mit den gleichen Bedürfnissen. Daher sind wir unentwegt auf der Suche und lassen uns auch Lösungen zukommen.

Heimkosten versus Wohnberatung

 

Heimkosten im Landkreis Lörrach

 

Finanziell beteiligte sich der Landkreis Lörrach an der Erweiterungen zweier Pflegeheime. Er wendet aber noch mehr für pflegebedürftige Menschen auf. Als Sozialträger trägt er bei einkommensschwachen Menschen die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten im Heim.

Im Jahr 2006 waren das 5,6 Millionen Euro, im Jahr 2007 6 Millionen Euro und im Jahr 2008 sind es bereits 6,5 Millionen Euro. Weiterhin gibt der Kreis im Jahr 2008 750000 Euro für die Heimförderung aus. Etwa 18 Millionen also wurden in drei Jahren zusätzlich ausgegeben.

 

Unsere Überschlagsrechnung:

 

Wohnungsanpassungen verzögern nachweislich den Schritt ins Pflegeheim. Angenommen nur 10 Prozent der zusätzlichen Kosten hätten eingespart werden können, wären knapp zwei Millionen Euro  für private Wohnungsanpassungen möglich gewesen. Damit hätten 400 Wohnungen bei durchschnittlich 5000 Euro Anpassungskosten in den letzten drei Jahren altersgerecht angepasst werden können.

Wesentliches Ziel ist es,

 

"dass die Menschen weiterhin selbständig wohnen und ihren Haushalt führen können, dies zu fördern oder wiederherzustellen."

 

 

Das bedeutet:

 

- Anpassungen bedarfsgerecht und vorausschauend zu planen

 

- Die häusliche Hilfe, Pflege und Rehabilitation zu ermöglichen oder zu erleichtern, um die Betroffenen und Pflegenden zu entlasten und eine effizientere Pflege zu ermöglichen

 

- Unfälllen vorzubeugen

 

 

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© Peter Heubüschl