Es gibt kein genau festgelegtes Berufsbild des Wohnberaters für Bestandsbauten. Ein Ausbildung dazu gibt es ebenso wenig. Der Wohnberater muss die Bedürfnisse der Menschen mit ihren Behinderungen erkennen und benötigt dazu pflegerische, medizinische, technische, handwerkliche und rechtliche Kenntnisse.
"Er nimmt eine Schlüsselposition zwischen Pflegenden, Architekten, Handwerkern, Lieferanten und Leistungsträgern ein und bietet die Erfahrungen unkompliziert, kostengünstig und bedarfsgerecht an."
Bei Neu-und Umbauten kann er als Einrichtungsberater für Heime, Spitäler, Krankenhäuser und Wohnungen, bei der Planung der Ausstattung und Dimensionierung, unterstützend für Architekten und Pflegedienstleitung wirken.
"Eine barrierefreie Umwelt und behindertengerecht gestaltete öffentliche Gebäude und Wohnungen ermöglichen es Menschen mit Mobilitätseinschränkungen weitgehendst unabhängig und selbstbestimmt eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Die Forderung wird untermauert durch den Umstand, dass bereits in einigen Jahren ca. 30-35 Prozent der Bevölkerung in irgendeiner Weise ein Mobilitätshandicap aufweisen werden.
Neben typischen Behinderungsgruppen, wie zum Beispiel Rollstuhlfahrern oder Blinden und Sehbehinderten, sind in immer größerem Maße ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu nennen. Aber auch Personen mit Kinderwagen, Atemwegserkrankte, Herz- und Kreislauferkrankte, sowie übergehende Verletzte oder Erkrankte und natürlich auch Personen mit schwerem Gepäck, sind in ihrer Mobilität eingeschränkt. Deshalb sollten Planer und Gestalter darauf achten, eine Umwelt mitzuprägen, die für alle Menschen für heute, morgen und übermorgen barrierefrei ausgerichtet ist."
aus dem "Erfahrungsbericht der Behindertenbeauftragten von Mainz und Mainz-Bingen"