Betreutes Wohnen in einer Wohnanlage
Betreute Wohnanlagen bieten barrierefreie, altengerechte Wohnungen mit Betreuungservice. Sie ermöglichen selbständiges Wohnen mit einem Grundservice und mit schneller Hilfe im Notfall. Das kann zum Beispiel eine vorübergehende ambulante Pflege sein, wenn Sie krank sind. Zum Grundservice zählen zum Beispiel regelmässige, persönliche Beratung, feste Sprechzeiten der Betreuungskräfte, Hausnotruf, Vermittlung von Hilfsdiensten, Nachbarschaftsförderung oder Vermittlung von Freizeitangeboten.
Anbieter des "Betreuten Wohnen" können sich nach der DIN 77800 zertifizieren lassen. Sie beschreibt die "Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen".
Manche Alten- und Pflegeheime bieten diese Wohnform als räumlich angegliederte Altenwohnung oder Altenwohnanlage an.
In einer Wohnungsgemeinschaft oder Alten-WG hat jeder Bewohner ein oder zwei eigene Zimmer, je nach dem auch ein eigenes Bad. Küche und andere Gemeinschaftsräume werden mit den Mitbewohnern geteilt.
In einer Hausgemeinschaft oder Wohnanlage besitzt jeder Bewohner eine abgeschlossene Wohnung. Gemeinschaftsräume stehen allen Bewohner zur Verfügung.
Wenn ältere und jüngere Menschen zusammen wohnen wollen, sprechen wir vom Mehrgenerationenwohnen.
Solche Wohnformen sind oft privat organisiert. Die Mitbewohner müssen sich zusammenfinden und gegenseitig helfen. Im Krankheitsfall kann ein gemeinsamer Pflegedienst beauftragt werden.
In dieser Wohnform können Sie in der möglichst barrierefrei angepassten Wohnung weiterhin selbständig bleiben. Sie schliessen mit einem Pflegedienst oder anderen Anbieter einen Betreuungsvertrag. Er koordiniert Hilfen und Notrufssytem, besucht Sie regelmässig und berät Sie. Dessen Leistungen können je nach Bedarf erweitert oder gekürzt werden.
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