Zu Hause wohnen bleiben bedeutet nicht unbedingt, in der selben Wohnung bleiben zu müssen. Auch andere Wohnungen können zu einem neuen Zuhause werden.
Eine barrierefreie Wohnung beziehen
Bei barrierefreien oder altengerechten Wohnungen handelt es sich in der Regel um Neubauwohnungen, die nach DIN-Vorschriften für barrierefreies Wohnen erstellt wurden. Natürlich kann auch Ihre ursprüngliche Wohnung absolut barrierefrei angepasst werden, bedeutet aber viel Aufwand.
Solche Wohnungen haben keine Barrieren, wie Treppen, Schwellen, schmale Türen, enge Bäder oder hohe Duschwannen. Sie sind für Behinderte und Kinder geeignet.
Eine Wohnungsanpassung soll vorwiegend Gefahren abwehren und Ihre Selbständigkeit wieder herstellen. Es werden möglichst alle Stolperstellen beseitigt, das Baden oder Duschen wieder ermöglicht, das Arbeiten in der Küche erleichtert oder obere Stockwerke zugänglich gemacht.
Für solche individuellen Anpassungen empfiehlt sich eine Wohnberatung. Sie plant die Massnahmen individuell, je nach Art und Grad der Behinderung und koordiniert den Umbau.
In dieser Wohnform können Sie in der möglichst barrierefrei angepassten Wohnung weiterhin selbständig bleiben. Sie schliessen mit einem Pflegedienst oder anderen Anbieter einen Betreuungsvertrag. Er koordiniert Hilfen und Notrufssytem, besucht Sie regelmässig und berät Sie. Dessen Leistungen können je nach Bedarf erweitert oder gekürzt werden.
Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen oder private Initiativen bieten Gemeinschaftsaktivitäten und koordinierte Hilfsangebote an, die sich auf ein Wohnviertel erstrecken können. Dadurch wird das Leben hilfebedürftiger Bewohner wesentlich erleichtert und der Vereinsamung vorgebeugt.
Wo es kein solches Angebot gibt, muss es durch Eigeninitiative etabliert werden.
LINK hier geht es weiter zu.... Vorsorgen und frühzeitig umziehen
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