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Das deutsche Sozialrecht

 

"Förderungen für Hilfsmittel, barrierefreie Wohnungsanpassungen und weitere Hilfen sind im Sozialrecht SGB geregelt."

 

Das deutsche Sozialversicherungssystem ist in mehrere Sicherungsbereiche unterteilt, die wiederum den einzelnen Leistungsträgern, wie AOKs und BKKs, zugeordnet sind. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch (SGB 1 bis 11).

 

Das SGB ist in

 

spezielle Vorschriften für die einzelnen Leistungsträger,


übergreifende Vorschriften für alle Leistungsträger und


und besondere Vorschriften, die in das SGB einfliessen, unterteilt.

 

Diese Aufteilung macht Sinn, wenn man sich das am Beispiel des SGB 9 betrachtet, der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.  Wenn Sie wissen wollen, welche Leistungen Ihnen als Versicherter von den Krankenkassen zu erwartet haben, schauen Sie zum Beispiel im SGB 5 nach. Bei der Rehabilitation kommen zusätzlich die Leistungen des SGB 9 hinzu.

 

 

Förderungen

 

 

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

 

Was versteht man unter Hilfsmitteln?

Welcher Leistungsträger gibt es?

Für was bekommt man sie und wer kann zuständig sein?

 

 

 

Wohnungsanpassungen

 

Welche Förderungen gibt es und wer hat Anpruch darauf?

 

 

 

 

Behinderung und Schwerbehindertenausweis

 

 

Ab wann gilt man als (schwer)-behindert?

 

Ein Mensch ist nach SGB 9 behindert, wenn Beeinträchtigungen zu erwarten oder bereits eingetreten sind, durch die seine körperlichen Funktionen, seine geistigen Fähigkeiten oder seine seelische Gesundkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit für länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher seine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt wird.

Einen Anspruch auf Hilfsmittel haben Sie daher auch dann, wenn durch sie verhindert werden kann, dass konkret drohende Krankheiten oder Behinderungen eintreten. Entscheidend ist dabei die Prognose des Arztes.

 

Vorteile des Schwerbehindertenausweises

 

Deutlich mehr Menschen könnten eine Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt stellen. Auch Menschen mit Herzkrankheiten, Diabetes oder Krebs können einen Abspruch darauf haben, als Schwerbehinderte zu gelten. Bei einem schwer einstellbaren Diabetes mellitus gehen die Versorgungsämter von einem Grad der Behinderung von 50 Prozent aus, was zur Anerkennung reicht.

 


Weitere Vorteile sind:

 

 

Anträge können Sie an die Versorgungsämter der Stadt- und Landkreise stellen.

Stand 2007

Übersicht des SGB

 

 

Spezielle Vorschriften

 

SGB 3 Arbeitsförderung

SGB 5 Gesetzl. Krankenversicherung

SGB 6 Gesetzliche Rentenversicherung

SGB 7 Gesetzliche Unfallversicherung

SGB 8 Kinder- und Jugendhilfe

SGB 11 Soziale Pflegeversicherung

 

 

Übergreifende Vorschriften

 

SGB 1 Allgemeiner Teil

SGB 4 Gemeinsame Vorschriften der Sozialversicherung

SGB 9 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB 10 Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

 

Besondere Vorschriften

 

Bundessozialhilfegesetz BSHG

Bundesversorgungsgesetz BVG

Krankenversicherung der Landwirte KVLG

Wohngeldgesetz WoGG

 

Link zum Sozialgesetzbuch SGB


© Peter Heubüschl