Steuerabzug bei handwerklichen Leistungen (D)
Seit dem 1. Januar 2006 können Sie für Modernisierungsarbeiten 20 Prozent der Handwerkerleistung absetzen. Beim Höchstbetrag von 3000 Euro können also bis zu 600 Euro jährlich geltend gemacht werden. Privatpersonen sollten Rechnungen deshalb gut aufheben. Denn er muss die Ausgaben durch Rechnungen und einen Überweisungsauszug belegen.
Seit 2009 gilt
Der Höchsbetrag wurde auf 6000 Euro erhöht. Es können daher bis zu 1200 Euro jährlich von der Steuer abgezogen werden.
Beispielrechnung:
Ein Dachhandwerker tauscht ein altes Dachwohnfenster aus und stellt eine Rechnung über 2.269 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer (431,11 Euro). Davon entfallen 1.619 Euro auf das Material und 650 Euro auf seine Arbeitskosten.
Der Steuerbonus für den Sanierer berechnet sich wie folgt:
650 Euro + 123,50 Euro MwSt. = 773,50 Euro x 20 Prozent Förderung = 154,70 Euro Steuerbonus.
Handwerkerrechnungen immer überweisen!
Nur wenn Sie alles richtig machen, steht Ihnen der Steuerbonus zu. Lassen Sie sich auf keine Barzahlung ein, sonst steht Ihnen der Steuerbonus nicht mehr zu. Diesen können Sie nämlich nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie den Rechnungsbetrag überweisen. Auch Anzahlungen immer über das Konto laufen lassen. Die Rechnungen sollten Sie mindestens zwei Jahre aufbehalten. |