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Förderung von Wohnungsanpassungen

 

Für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, am Arbeitsleben und der sozialen Wiedereingliederung, muss der Leistungsträger für die Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung im angemessen Umfang ermöglichen.

 

Mehrere gesetzliche Leistungsträger können gleichzeitig zuständig sein:

 

 

 

Newsletter vom 5.11.08 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

"Für die Jahre 2009 bis 2011 sollen zusätzlich drei Milliarden Euro unter anderem für den altersgerechten Umbau von Wohnungen bereitgestellt werden. Die Maßnahme ist verknüpft mit der Initiative "Wirtschaftsfaktor Alter", mit der die Bundesregierung auf die Potenziale des Marktes für generationengerechte Produkte und Dienstleistungen aufmerksam macht. Sie bietet die Möglichkeit, die in Modellprogrammen zum Wohnen im Alter gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen. Mehr Informationen finden Sie unter dem LINK www.baumodelle-bmfsfj.de

Das Programm sollte Anfang 2009 anlaufen. Detailinformationen über die genaue Ausgestaltung der Förderung finden Sie  unter dem LINK www.wirtschaftsfaktor-alter.de"


Das Vorhaben ist mit Blick auf die demografische Entwicklung in Deutschland für die wachsende Anzahl älterer Menschen von besonderer Bedeutung. Denn mit zunehmendem Alter bestimmt die Wohnqualität immer mehr die Lebensqualität. Das Gros des deutschen Wohnimmobilienbestandes entspricht noch nicht den heutigen Möglichkeiten und Anforderungen an altersgerechte Architektur. Vielerorts fehlen zum Beispiel breite Türen, seniorengerechte Bäder ohne Stolperfallen oder Treppenlifte."

 

 

Wie Sie Fördermittel suchen

 

 
Für barrierefreies Bauen, behindertengerechter Umbau oder Neubau sind Förderungen von folgenden Bedingungen abhängig
 

  • vom Bundesland
  • vom Wohnort
  • Neu- oder Altbau
  • Komplett-Umbau oder Teilumbau
  • Ist der Behinderte Kind, Ehepartner oder Senior?
  • Vom Grad und Art der Behinderung und von der Pflegestufe

 
Auf jeden Fall müssen Sie noch vor (Um-)Baubeginn beim Bürgermeisteramt, Sozialamt und Wohnungsamt wegen Förderungen nachgefragen. Manchmal gibt es sogar stadtspezifische "Fonds".

 

Für eigene Fördermittelrecherchen lesen Sie hier weiter .....bitte anklicken

 

Wohnungsanpassungen werden kaum gefördert

 

Nach dem wir deutschen Politiker angeschrieben hatten um für Zuschüsse bei Wohnungsanpassungen im Rahmen der Konjunkturpakete zu werben, hat sich wenig getan. Wie zu erwarten, haben nur wenige geantwortet und es werden weiterhin Kredite statt Zuschüsse bevorzugt. Wir hatten sowohl Vertreter der Landesregierung Baden-Württembergs, als auch der Bundesregierung gefragt.
Antworten...klick, klick

 

Seit 1.5.2010 gibt es nun geringe Zuschüsse

 

Mittlerweile hat sich ein bisschen etwas geändert: Die KfW vergibt Zuschüsse von 5 % der Kosten, ab einer Investition von 6.000 Euro . Bis maximal 2.500 Euro werden gezahlt ......Zuschüsse der KfW

 

 

Kommentar

 

 

Etwa 78 Prozent aller Wohnungen sind älter als 25 Jahre und müssten barrierefrei umgestaltet werden. Um den Finanzierungsbedarf von etwa 15 Milliarden Euro zu decken, hat die  deutsche KfW Förderbank das Programm Wohnraum-Modernisieren aufgelegt. Da gewöhnlich die Hausbank über die Kreditwürdigkeit entscheidet, werden wohl zu wenig Kredite vergeben.

 

Bitte lesen Sie hier weiter LINK Deutsche Kredite lösen das Problem nicht

 

 

"Zwanzig Prozent auf alles"

 

EXPERTEN ZUM THEMA: Für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen kann mehr von der Steuer abgezogen werden.

 

Zwanzig Prozent auf alles (veröffentlicht am 19. April 2010 auf badische-zeitung.de)

Da diese Infos seit 2009 nicht gepflegt werden, sind mir diese zugetragen worden.

Stand 27-6-17

 

"Gerne möchte ich Ihnen den Ratgeber „Barrierefreies Wohnen“ für Senioren und Menschen mit Behinderung als Ergänzung für Ihre Website vorschlagen. Diesen finden Sie unter: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/barrierefreies-wohnen

Neben den wichtigsten Mindestanforderungen und Umbaumaßnahmen werden zudem unter https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/finanzierung-foerderung-barrierefreies-wohnen die vorhandenen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für barrierefreies Wohnen beschrieben. Gerade für Betroffene, die sich einen schnellen und vollständigen Überblick verschaffen wollen, bietet der Ratgeber eine sinnvolle Hilfestellung."

Pflegekasse bezuschusst

 

Ab Pflegestufe 1 können Sie pro Umbau bzw. Teilumbau bis 4.000 Euro Zuschuss bekommen.

 

Servicestellen

 

Zuständigkeiten:

 

"Wohin kann ich mich wenden, wenn ich unsicher bin?"

 

Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen für Rehabilitation der Rehabilitationsträger sollten Sie umfassend beraten können.

Die Adresse können Sie von der Krankenkasse oder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation BAR (LINK www.bar-frankfurt.de) beziehen.

 

Für die Landkreise Lörrach und Waldshut, ist die einzige Servicestelle in Lörrach (LINK zur Servicestelle).

 

Ihre Krankenkasse und alle anderen Träger haben ebenfalls den zuständigen Träger zu ermitteln und den Antrag weiterzuleiten. Doch erst der Abgabetag beim zuständigen Träger zählt als Zeitpunkt für den Beginn des Leistungsanspruchs.

 

Weiterführende Informationen:


Barrierefrei wohnen- wer zahlt?

Bericht von Bernd Masmeier

 

LINK bitte hier weiterlesen

 

 

Autor Bernd Masmeier

 

 

"Leitfaden  Finanzierung von
Massnahmen zur Wohnungsanpassung"

 

vom Kommunalverband für
Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Download unter dem LINK www.kvjs.de

Abschnitt:  Publikationen (Stand 4-2008)

 

Aufgaben und Kompetenzen des KVJS, sowie interessante, weiterführende Links für Behinderte, finden Sie dort ebenfalls.

Steuerabzug bei handwerklichen Leistungen (D)


Seit dem 1. Januar 2006 können Sie für Modernisierungsarbeiten 20 Prozent der Handwerkerleistung absetzen. Beim Höchstbetrag von 3000 Euro können also bis zu 600 Euro jährlich geltend gemacht werden. Privatpersonen sollten Rechnungen deshalb gut aufheben. Denn er muss die Ausgaben durch Rechnungen und einen Überweisungsauszug belegen.

 

 Seit 2009 gilt 

Der Höchsbetrag wurde auf 6000 Euro erhöht. Es können daher bis zu 1200 Euro jährlich von der Steuer abgezogen werden.

 

Beispielrechnung:

 
Ein Dachhandwerker tauscht ein altes Dachwohnfenster aus und stellt eine Rechnung über 2.269 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer (431,11 Euro). Davon entfallen 1.619 Euro auf das Material und 650 Euro auf seine Arbeitskosten.

Der Steuerbonus für den Sanierer berechnet sich wie folgt:


650 Euro + 123,50 Euro MwSt. = 773,50 Euro x 20 Prozent Förderung = 154,70 Euro Steuerbonus.

Handwerkerrechnungen immer überweisen!

 

Nur wenn Sie alles richtig machen, steht Ihnen der Steuerbonus zu. Lassen Sie sich auf keine Barzahlung ein, sonst steht Ihnen der Steuerbonus nicht mehr zu. Diesen können Sie nämlich nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie den Rechnungsbetrag überweisen. Auch Anzahlungen immer über das Konto laufen lassen. Die Rechnungen sollten Sie mindestens zwei Jahre aufbehalten.

© Peter Heubüschl