Auf unsere Frage, warum die aktuellen Konjunkturpakete nicht auch für Wohnungsanpassungen zur Verfügung gestellt werden, erhielten wir folgende Antworten.
Frau Caspers-Merk (MdB) schrieb uns am 14.1.09
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Regierungspräsidium Freiburg, Herr Menzemer schrieb uns am 20.01.2009
Sehr geehrter Herr Heubüschl,
Ihre elektronische Nachricht hat das Regierungspräsidium Freiburg erreicht.
Das Regierungspräsidium ist höhere Heimaufsichtsbehörde nach dem Landesheimgesetz. In dieser Funktion sind wir nach den Landratrsämtern und Stadtkreisen für (Pflege-)heime zuständig. Senioren, die zwar pflegebedürftig sind, aber in ihrer eigenen Häuslichkeit wohnen, fallen nicht unter das Heimgesetz.
Förderverfahren zur Errichtung von seniorengerechten Wohnungen werden nicht in der Zuständigkeit der Regierungspräsidien abgewickelt.
Die Förderung von Pflegeheimen liegt beim Kommunalverband Jugend und Soziales. Aber Ihre Anfrage zielt ja gerade nicht auf Pflegeheime.
Momentan planen Bund und Länder Konjunkturprogramme zur Ankurbelung der Wirtschaft. Eine Förderung, die auf Zwecke zugeschnitten ist, wie Sie Ihnen vorschweben, ist bisher -soweit ersichtlich- nicht dabei.
Sie könnten Ihre Ideen vielleicht an das Wirtschaftsministerium herantragen.
Mit freundlichen Grüßen
günter menzemer
Die BAGSO-Frau Heinrich schrieb uns am 8.1.09
Sehr geehrter Herr Heubüschl,
vielen Dank für Ihre Email vom 21.12.2008, in dem Sie die BAGSO bitten, gegenüber der Bundesregierung als Fürsprecher für die Wohnberatung aufzutreten. Frau Lenz hat das Email an mich weitergeleitet mit der Bitte um Beantwortung.
4 Tage vor der Ankunft Ihres Emails habe ich zusammen mit einem Vorstandsmitglied der BAGSO im Bundesbauministerium an einem Verbändegespräch zu der geplanten KfW-Förderrichtlinie teilgenommen, in dem wir genau Ihr Anliegen vorgebracht haben. In den Empfehlungen der BAGSO, die ich Ihnen als vollständiges Dokument im Anhang zuschicke, verweisen wir auf die Wohnberatung wie folgt:
"Damit der Einsatz der Mittelvergabe auch wirklich bedarfsgerecht erfolgt und keine neuen Barrieren eingebaut oder bauliche Mängel abgenommen werden, sollte die Mittelvergabe zwingend an die Inanspruchnahme einer Wohnungsanpassungsberatung geknüpft werden. Es existiert ein Netzwerk von 250 Wohnberatungsstellen - bei Kommunen, Kreisen, Sozialverbänden eingerichtet oder auch als selbständige Vereine geführt -, die seit Jahren aktiv sind und deren Berater über weitreichende Erfahrungen verfügen. Deren Erfahrungen sind für die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen, für die Unterstützung bei der Stellung der Förderanträge und bei der Abnahme der Bauleistungen zu nutzen. Nicht nur ältere Hauseigentümer werden oft baufachliche Unterstützung benötigen bei der Durchführung dieses Vorhabens.
Hier sollte erwogen werden, die Inanspruchnahme der Beratung zu bezuschussen. Bisher werden die Beratungsstellen z.T. von den Ländern oder von Kommunen teilfinanziert, allerdings nicht überall in einem angemessenen Umfang."
Ich denke, dass wir mit dieser Empfehlung Ihrem Anliegen entsprechen. Im Nachgang zu diesem Gespräch habe ich dem BMVBS und der KfW auch noch die bundesweite Kontaktadresse der BAG Wohnungsanpassung mitgeteilt und angeregt, diese in die Förderrichtlinien der KfW zumindestens als Empfehlung aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Heinrich
Projektleiterin
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