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Leistungen der Pflegekasse



Die Pflegekasse zahlt bis  4000.- Euro pro Massnahme

Unter folgenden Voraussetzungen können diese Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflegeversicherung bezuschusst werden.

 

"wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird."

 

Zuschüsse der Pflegekasse werden nur dann gewährt, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig verpflichtet ist.

Sie sollten vor dem Umbau beantragt und mit Kostenvoranschlägen untermauert werden.

 

Zuschusshöhe und Eigenanteil entfällt wohl inzwischen

 

Der maximale Zuschuss beträgt 4000.- Euro je Massnahmen.

Gefördert werden nur Patienten der Pflegestufe 1 bis 3. Bis vor wenigen Jahren musste ein Eigenanteil gezahlt werden: 10 Prozent der Kosten der Maßnahme, jedoch höchstens 50 Prozent ihrer monatlichen Bruttoeinnahmen, wie die Rente, zum Lebensunterhalt.

Etwaige Einnahmen weiterer Angehöriger im gleichen Haushalt werden nicht berücksichtigt. Hat der Pflegebedürftige keine eigenen Einnahmen entfällt der Eigenanteil.

 

Die Zuschüsse werden immer pro Massnahme erteilt, so dass Sie sie mehrmals beantragen können.

 

 

Pro Massnahme bedeutet:

 

Alle Veränderungen des Wohnraumes, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlich sind, gelten als selbe Massnahme. Ein rollstuhlgerechter Umbau ist eine einzige Massnahme und besteht nicht aus vielen Massnahmen, wie Türverbreiterungen und Badumbau. Erst wenn sich die Pflegesituation ändert und weitere Anpassungen erforderlich sind, können weitere 4.000.- Euro gewährt werden. Ein dazwischen liegender Zeitraum ist gesetzlich nicht festgelegt

 

Weitere Besonderheiten

 

Auch wenn mehrere Pflegebedürftige von der Anpassung profitieren, werden nur maximal 4.000.- Euro gewährt. Gut dabei ist, dass nur die jeweils niedrigste Bruttoeinnahme eines Bewohners zählt.

Sind Anpassungen jedoch individuell zuzuordnen, kann der Zuschuss mehrmals gezahlt werden (zum Beispiel Türverbreiterungen für einen Rollstuhlfahrer und Handläufe für einen Gehbehinderten) und wird auch individuell berechnet.

 

 

 

LINK Massnahmenüberblick

 

LINK Liste förderfähiger Anpassungen

 

 

© Peter Heubüschl