Company logo
Fenster drucken | Zurück zu Normal
Sie sind hier: Home » Behindertengerechtes-bauen.info » Förderungen » Förderung von Anpassungen » Leistung der Pflegeversicherung » Geförderte Umbaumassnahmen

Bevor Sie auf Artikel, Photos oder Links klicken, müssen Sie der Cookie-Nutzung durch

anklicken hier: zustimmen oder hier: abschalten  (weitere Infos zu Cookies)

Geförderte Umbaumassnahmen

 

 

Im Eingangsbereich und Treppenhaus ausserhalb der Wohnung

 

Aufzug
Anpassung an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers, zum Beispiel ebenerdiger Zugang, Vergrösserung der Türen, Schalterleiste in Greifhöhe, Installation von Haltestangen, Schaffung von Sitzplätzen

Briefkasten
Absenkung des Briefkastens auf Greifhöhe

Orientierungshilfen
Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte, zum Beispiel ertastbare Hinweise auf die jeweilige Etage

Treppe
Installation von gut zu umfassenden und ausreichend langen Handläufen auf beiden Seiten, Verhinderung der Stolpergefahr durch farbige Stufenmarkierungen an den Vorderkanten oder Installation von festinstallierten Rampen und Treppenliftern

Türen, Türanschläge und Schwellen
Türvergrösserung, Abbau von Türschwellen, Installation von Türen
mit pneumatischem Türantrieb oder Ähnlichem

NICHT bezuschusst werden weitergehende Massnahmen ausserhalb des Eingangsbereichs und Treppenhauses: zum Beispiel behindertengerechter Parkplatz, Markierung und Pflasterung der Zugangswege oder allgemeine Verkehrssicherungsmassnahmen.



Mögliche Veränderungen innerhalb der Wohnung

 

Bewegungsfläche
Schaffung ausreichender Bewegungsfläche, zum Beispiel durch Installation der Waschmaschine in der Küche, anstatt im Bad, anfallende Aufwendungen zur Verlegung der Wasser- und Stromanschlüsse.

Bodenbelag
Beseitigung von Stolperquellen, Rutsch- und Sturzgefahren

Heizung
Installation von zum Beispiel elektrischen Heizgeräten anstelle von Öl-, Gas-, Kohle- oder Holzöfen, wenn dadurch der Hilfebedarf bei der Beschaffung von Heizmaterial kompensiert wird.

Lichtschalter, Steckdosen und Heizungsventile
Installation der Lichtschalter, Steckdosen und Heizungsventile in Greifhöhe und ertastbare Heizungsventile für Sehbehinderte

Reorganisation der Wohnung
Anpassung der Wohnungsaufteilung (gegebenenfalls geplant für jüngere Bewohner, Ehepaare) auf veränderte Anforderungen (alt, allein, gebrechlich) durch Umnutzung von Räumen und Stockwerktausch. Insbesondere in Einfamilienhäusern ist häufig das Bad und das Schlafzimmer in oberen Etagen eingerichtet.


Türen, Türanschläge und Schwellen
Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen zum Beispiel auch zum Balkon, Veränderung der Türanschläge, wenn sich dadurch der Zugang zu einzelnen Wohnungsbereichen erleichtern oder die Bewegungsfläche vergrößern lässt. Einbau von Sicherungstüren, wenn sich dadurch eine Selbst- oder Fremdgefährdung durch desorientierte Personen vermeiden lässt. Absenkung einer vorhanden Türöffnungs- und –schliessanlage auf Greifhöhe oder ihre behindertengerechten Anpassung

 
Fenster
Absenkung der Fenstergriffe, Anbringung eines automatischen Rolladens, wenn der Patient in einem kühlen Raum untergebracht werden muss

 

 

KÜCHE

 

Armaturen
Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel oder Schlaufe oder einer Schlauchbrause, Installation von Warmwassergeräten, wenn kein fließend warmes Wasser vorhanden ist und aufgrund der Pflegebedürftigkeit Warmwasserquellen im Haus nicht erreicht oder das warme Wasser nicht - wie bisher - aufbereitet werden kann

 

Bodenbelag
Verwendung von rutschhemmendem Belag

 

Kücheneinrichtung
Veränderung der Höhe von zum Beispiel Herd, Kühlschrank, Arbeitsplatte, Spüle als Sitzarbeitsplätze, Schaffung einer mit dem Rollstuhl unterfahrbaren Kücheneinrichtung, Absenkung von Oberschränken, zum Beispiel mit maschineller Absenkvorrichtung, Schaffung  von herausfahrbaren Unterschränken oder Einhängekörbe

 

 

BAD

 

Einbau eines fehlenden Bades oder WC   
Umgestaltung der Wohnung und Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC

 

Anpassung eines vorhandenen Bades oder WC
Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel oder Schlaufe oder einer Schlauchbrause, Installation von Warmwassergeräten, wenn kein fließend warmes Wasser vorhanden ist und aufgrund der Pflegebedürftigkeit Warmwasserquellen im Haus nicht erreicht oder das warme Wasser nicht - wie bisher - aufbereitet werden kann.

 

Badewanne
Badewanneneinstiegshilfen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind.

 

Bodenbelag
Verwendung von rutschhemmendem Bodenbelag, Schaffung rutschhemmender Bodenbeläge in der Dusche

 

Duschplatz
Einbau einer Dusche, wenn der Einstieg in eine Badewanne auch mit Hilfsmitteln nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich ist, Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche

 

Einrichtungsgegenstände
Anpassung der Höhe

 

Toilette
Anpassung der Sitzhöhe des Klosettbeckens durch Einbau eines Sockels

 

Waschtisch
Anpassung der Höhe des Waschtisches oder Einbau eines höhenverstellbaren Waschtisches zur Benutzung im Sitzen oder im Rollstuhl.

 

 

 

Schlafzimmmer

 

Bettzugang
Umbaumassnahmen: Schaffung eines freien Zugangs zum Bett

 

Bodenbelag
Verwendung von rutschhemmendem Bodenbelag

 

Lichtschalter und Steckdosen
Installation von Lichtschaltern und Steckdosen, die vom Bett aus zu erreichen sind

 

Quelle: Barmer-Pflegekasse 06.11.2008

Wohnraumanpassung - Wer trägt die Kosten?

Merkblatt: Wissenswertes über die Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen.

 

Internet www.barmer.de

 

 

 

Literaturtip

 

"Katalog möglicher Wohnumfeld verbessernder Maßnahmen"

 

Dieser Katalog wurde von den Spitzenverbänden der Krankenkassen in ihrer Funktion als Spitzenverbände der Pflegekassen aufgestellt
und ist auszugsweise abgedruckt bei Peter Udsching, "SGB XI Soziale Pflegeversicherung", 2. Auflage 2000, Verlag C.H. Beck München, ISBN 3-406-46432-7

 

© Peter Heubüschl