Für notwendige Umbaumaßnahmen werden vom Staat Gelder im Rahmen der Wohnungsbauförderung gewährt.
Die staatseigene L-Bank in Baden-Württemberg fördert speziell Schwerbehinderte (www.L-Bank.de)
Kredite für Schwerbehinderte
Die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, nicht zu verwechseln mit der Landesbank Baden-Württemberg LBBW, gewährt im jeweiligen Jahresprogramm des Landes Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen zur Wohnraumförderung. Diese Förderungen werden bei der Wohnraumförderstelle der Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise beantragt und von Fall zu Fall entschieden. Die Konditionen und gefördeten Personen sind in den jeweiligen Förderprogrammen beschrieben.
Anträge sind generell vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages zu stellen. Grundsätzlich darf vor Bewilligung der Anträge mit den Bauarbeiten nicht begonnen und darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden.
Antragsformulare sind bei der Gemeinde und beim Landratsamt erhältlich.
LINK Behindertengerechter Umbau der L-Bank (Stand 12-2-10)
LINK zu den Wohnraumförderstellen und zur KfW
Zusatzförderung für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte erhalten nicht nur die Förderdarlehen für einen Neubau oder den Kauf von neuem oder gebrauchtem Wohnraum, sondern zusätzlich ein Förderdarlehen, wenn ihre Behinderung besondere Baumaßnahmen erforderlich macht.
Spezifische Wohnraumversorgungsprobleme liegen immer dann vor, wenn ein Schwerbehinderter aufgrund seiner Behinderung mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen konfrontiert ist, wie zum Beispiel ein Rollstuhlbenutzer oder ein Blinder.
Aber auch hier wird von Fall zu Fall entschieden. Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht für eine Förderung nicht aus.
Wichtig:
Der Antragsteller selbst muss nicht schwerbehindert sein. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn ein Familienmitglied schwerbehindert ist.
Was sie fördern:
Beim Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung die für den behindertengerechten Ausbau entstehenden Mehrkosten
Bei gebrauchtem Wohnraum die Kosten für die Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse von Schwerbehinderten
Barrierefreie Förderung nach DIN 18025, Teil 2:
Wird eine neue Immobilie barrierefrei erstellt oder eine gebrauchte Immobilie barrierefrei ausgebaut, umgebaut oder erweitert ohne die Zusatzförderung für Schwerbehinderte zu nutzen, gibt es ein zusätzliches Darlehen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW fördert Renovierungen
Quelle: Newsletter von www.Foerderdata.de (24-4-12)
KfW verbessert die Förderkonditionen für wohnwirtschaftliche Investitionen
Die KfW nimmt zum 20. April 2012 umfangreiche Zinsanpassungen bei einer Vielzahl der Förderprogramme vor. Bauherren und Hauseigentümer können ab sofort auf verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau profitieren.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: (Stand 20.04.2012)
Altersgerecht Umbauen (159) Das Programm bietet Förderdarlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, für den Erwerb bzw. den barrierereduzierenden Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden zum Standard "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus". Auch die Umsetzung einzelner barrierereduzierender Maßnahmen wird gefördert.
Finanzierungsmöglichkeiten ab einem Zinssatz von 1,00 % effektiv (bei: Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung 5 Jahre)
Stand 30. März 2012
Das Programm Altersgerecht Umbauen unterstützt den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer durch (nur noch?) zinsgünstige Darlehen.
LINK zu den Wohnraumförderstellen und zur KfW
Stand 5. Mai 2010
Zuschüsse für altersgerechtes Umbauen
Seit dem 01.05.2010 wird das Förderangebot "Altersgerechtes Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand auch mit Zuschüssen gefördert. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden z.B. der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Ab einer Investitionssumme von 6.000,- € kann ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500,- € pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen aus dem Programm "KfW-Wohnraum Modernisieren" zu attraktiven Konditionen bereit (Zinssatz ab 1,51 % p.a.).
Erläuterung:
Sie bekommen 5 % der Investitionssumme ab 6.000 € und das ganze ist bei 2500 € gedeckelt. Er werden daher Kosten bis 50.000 € bezuschusst. Bei 6.000 € macht das zum Beispiel nur 300 € . Wenn man andere Zuschüsse erhält, also zum Beispiel die 2.557 € der Pflegekasse, wird anteilig gekürzt, wenn sie über 10% der Kosten betragen. Bei 50.000 € sind das 5000 €, die 2557 € von der Pflegekasse übersteigt nicht die 10%, also wird hier nichts abgezogen.
Bei 6.000 € Kosten und 2.557 € von der Pflegekasse, wird der gesamte Zuschuss der KfW von 300 € gekürzt. Somit erhalte Sie erst ab 25.570 € den maximalen Zuschuss der KfW, falls Sie pflegebedürftig sind.
Weitere Informationen und Zinskonditionen zu allen Förderungen finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de.
TIP: Lassen Sie sich nicht abwimmeln (14-12-09)
Die Kreditzinsen bei der KfW-Bank betragen derzeit 1,51 Prozent im Jahr. Wenn Ihre Hausbank Ihren Antrag nicht annimmt, gehen Sie zur nächsten. Fragen Sie auch nach, ob diese Konditionen von ihr noch unterboten werden können.
Stand April 2009
"KfW Wohnraum modernisieren": Das Förderprogramm "Wohnraum modernisieren - STANDARD" wird um die Fördervariante "Altersgerecht Umbauen" erweitert. Damit können Wohnungen modernisiert, barrierefrei gestaltet oder mit intelligenter Haustechnik ausgestattet werden. Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden unabhängig vom Baujahr des Gebäudes mit zinsgünstigen Krediten. Der Förderhöchstbetrag liegt für Standard-Maßnahmen bei 100.000,- Euro je Wohneinheit, für altersgerechte Umbaumaßnahmen bei 50.000 Euro je Wohneinheit.
Stand 2007
Gefördert werden die Modernisierung von Bädern oder zum Beispiel die Umgestaltung zum alten- und behindertengerechten Wohnen.
Sie können bei einer anstehenden Wohnungsanpassung oder Modernisierung folgende Förderungen nutzen und über Ihre Hausbank beantragen:
Im Rahmen des KfW-Programm "Wohnraum modernisieren" können CO2-Minderungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand finanziert werden. Für Modernisierungen, wie der Umbau von Wohnraum, wird eine Basisförderung (STANDARD) angeboten.
Besonders klimaschutzrelevante Maßnahmen werden mit einem günstigeren Zinssatz gefördert (ÖKO-PLUS).
Die Darlehen laufen langfristig mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Die günstigen Zinssätze können für die ersten fünf oder zehn Jahre festgeschrieben werden.
Antragsberechtigt ist jeder Träger einer Investitionsmaßnahme an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden. In der STANDARD-Variante beträgt der Förderhöchstbetrag maximal 100.000 EUR je Wohneinheit, in der ÖKO-PLUS-Variante maximal 50.000 EUR je Wohneinheit.
Die Hausbank entscheidet über die Kreditvergabe, die KfW überprüft lediglich, ob die Förderkriterien erfüllt werden.
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