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Wohnberatung

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Leitung

 

Peter Heubüschl
Baumgartnerstr. 20
DE-79540 Lörrach

Tel. +49 (0) 7621-16121-69
info(  )demenzgerecht.de

 

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Infrastruktur-Kreditprogramme

 

von Bund und KfW

gefördert werden kommunale und soziale Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur in Zeiten der Wirtschaftskrise, unter anderem:

 

- Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Aufenthalts- und Wohnverhältnisse, insbesondere barrierefreier, alten- und behindertengerechter Umbau

 

- Nachrüstung von Aufzügen


LINK www.nullbarriere.de (Stand 8-3-10)

Zuschüsse und Kredite der KfW und L-Bank

 

 

Für notwendige Umbaumaßnahmen werden vom Staat Gelder im Rahmen der Wohnungsbauförderung gewährt.  

 

 

Die staatseigene L-Bank in Baden-Württemberg fördert speziell Schwerbehinderte (www.L-Bank.de)

 

Kredite für Schwerbehinderte

 

Die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, nicht zu verwechseln mit der Landesbank Baden-Württemberg LBBW, gewährt im jeweiligen Jahresprogramm des Landes Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen zur Wohnraumförderung. Diese Förderungen werden bei der Wohnraumförderstelle der Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise beantragt und von Fall zu Fall entschieden. Die Konditionen und gefördeten Personen sind in den jeweiligen Förderprogrammen beschrieben.

Anträge sind generell vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages zu stellen. Grundsätzlich darf vor Bewilligung der Anträge mit den Bauarbeiten nicht begonnen und darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden.

Antragsformulare sind bei der Gemeinde und beim Landratsamt erhältlich.

 

LINK Behindertengerechter Umbau der L-Bank (Stand 12-2-10)

 
LINK zu den Wohnraumförderstellen und zur KfW

 

Zusatzförderung für Schwerbehinderte

 

Schwerbehinderte erhalten nicht nur die Förderdarlehen für einen Neubau oder den Kauf von neuem oder gebrauchtem Wohnraum, sondern zusätzlich ein Förderdarlehen, wenn ihre Behinderung besondere Baumaßnahmen erforderlich macht.


Spezifische Wohnraumversorgungsprobleme liegen immer dann vor, wenn ein Schwerbehinderter aufgrund seiner Behinderung mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen konfrontiert ist, wie zum Beispiel ein Rollstuhlbenutzer oder ein Blinder.

Aber auch hier wird von Fall zu Fall entschieden. Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht für eine Förderung nicht aus.

 

 

Wichtig:

 

Der Antragsteller selbst muss nicht schwerbehindert sein. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn ein Familienmitglied schwerbehindert ist.

 

 

 

Was sie fördern:

 

Beim Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung die für den behindertengerechten Ausbau entstehenden Mehrkosten

 
Bei gebrauchtem Wohnraum die Kosten für die Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse von Schwerbehinderten

 

Barrierefreie Förderung nach DIN 18025, Teil 2:

Wird eine neue Immobilie barrierefrei erstellt oder eine gebrauchte Immobilie barrierefrei ausgebaut, umgebaut oder erweitert ohne die Zusatzförderung für Schwerbehinderte zu nutzen, gibt es ein zusätzliches Darlehen.

 

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW fördert Renovierungen

 

 Quelle: Newsletter von www.Foerderdata.de (24-4-12)

 

KfW verbessert die Förderkonditionen für wohnwirtschaftliche Investitionen

 

Die KfW nimmt zum 20. April 2012 umfangreiche Zinsanpassungen bei einer Vielzahl der Förderprogramme vor. Bauherren und Hauseigentümer können ab sofort auf verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau profitieren.

Die wichtigsten Änderungen  im Überblick: (Stand 20.04.2012)

Altersgerecht Umbauen (159)
Das Programm bietet Förderdarlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, für den Erwerb bzw. den barrierereduzierenden Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden zum Standard "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus". Auch die Umsetzung einzelner barrierereduzierender Maßnahmen wird gefördert.

Finanzierungsmöglichkeiten ab einem Zinssatz von 1,00 % effektiv
(bei: Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung 5 Jahre)

 

  Stand 30. März 2012 

 

Das Programm Altersgerecht Umbauen unterstützt den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer durch (nur noch?) zinsgünstige Darlehen.

 

LINK zu den Wohnraumförderstellen und zur KfW

 

  Stand 5. Mai 2010  

 

Zuschüsse für altersgerechtes Umbauen

 

Seit dem 01.05.2010 wird das Förderangebot "Altersgerechtes Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand auch mit Zuschüssen gefördert. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden z.B. der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

 

Ab einer Investitionssumme von 6.000,- € kann ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500,- € pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen aus dem Programm "KfW-Wohnraum Modernisieren" zu attraktiven Konditionen bereit (Zinssatz ab 1,51 % p.a.).

 

Erläuterung:

 

Sie bekommen 5 % der Investitionssumme ab 6.000 € und das ganze ist bei 2500 € gedeckelt. Er werden daher Kosten bis 50.000 € bezuschusst. Bei 6.000 € macht das zum Beispiel nur 300 € . Wenn man andere Zuschüsse erhält, also zum Beispiel die 2.557 € der Pflegekasse, wird anteilig gekürzt, wenn sie über 10% der Kosten betragen. Bei 50.000 € sind das 5000 €, die 2557 € von der Pflegekasse übersteigt nicht die 10%, also wird hier nichts abgezogen.

 

Bei 6.000 € Kosten und 2.557 € von der Pflegekasse, wird der gesamte Zuschuss der KfW von 300 € gekürzt. Somit erhalte Sie erst ab 25.570 € den maximalen Zuschuss der KfW, falls Sie pflegebedürftig sind.

 

 

Weitere Informationen und Zinskonditionen zu allen Förderungen finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de.

 

TIP: Lassen Sie sich nicht abwimmeln (14-12-09)

 

Die Kreditzinsen bei der KfW-Bank betragen derzeit 1,51 Prozent im Jahr. Wenn Ihre Hausbank Ihren Antrag nicht annimmt, gehen Sie zur nächsten. Fragen Sie auch nach, ob diese Konditionen von ihr noch unterboten werden können. 

 

  Stand April 2009  

 

"KfW Wohnraum modernisieren": Das Förderprogramm "Wohnraum modernisieren - STANDARD" wird um die Fördervariante "Altersgerecht Umbauen" erweitert. Damit können Wohnungen modernisiert, barrierefrei gestaltet oder mit intelligenter Haustechnik ausgestattet werden. Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden unabhängig vom Baujahr des Gebäudes mit zinsgünstigen Krediten. Der Förderhöchstbetrag liegt für Standard-Maßnahmen bei 100.000,- Euro je Wohneinheit, für altersgerechte Umbaumaßnahmen bei 50.000 Euro je Wohneinheit.

 

  Stand 2007  

 

Gefördert werden die Modernisierung von Bädern oder zum Beispiel die Umgestaltung zum alten- und behindertengerechten Wohnen.

Sie können bei einer anstehenden Wohnungsanpassung oder Modernisierung folgende Förderungen nutzen und über Ihre Hausbank beantragen:

 

Im Rahmen des KfW-Programm "Wohnraum modernisieren" können CO2-Minderungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand finanziert werden. Für Modernisierungen, wie der Umbau von Wohnraum, wird eine Basisförderung (STANDARD) angeboten.

Besonders klimaschutzrelevante Maßnahmen werden mit einem günstigeren Zinssatz gefördert (ÖKO-PLUS).

 

Die Darlehen laufen langfristig mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Die günstigen Zinssätze können für die ersten fünf oder zehn Jahre festgeschrieben werden.

 

Antragsberechtigt ist jeder Träger einer Investitionsmaßnahme an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden. In der STANDARD-Variante beträgt der Förderhöchstbetrag maximal 100.000 EUR je Wohneinheit, in der ÖKO-PLUS-Variante maximal 50.000 EUR je Wohneinheit.

 

Die Hausbank entscheidet über die Kreditvergabe, die KfW überprüft lediglich, ob die Förderkriterien erfüllt werden.

 

 

 

 

 

   Förderprogramme der   

   L-Bank (nur in BW)  

 

Für Neubau und Kauf von neuem Wohnraum gibt es:

 

Der Programmteil „Bau oder Kauf neuen Wohnraums zur Selbstnutzung“ wurde im April 2010 wieder aufgenommen

 

Das Programm -1000 Häuser für Familien-gibt es nicht mehr

 

Für gebrauchten Wohnraum die Programme:

 

Kauf gebrauchten Wohnraums

 

Umbau, Anbau und Erweiterung gebrauchten Wohnraums

 

Was sie fördern:

 

Den Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung

 
Den Kauf eines gebrauchten Hauses oder einer gebrauchten Eigentumswohnung


Den Ausbau, Umbau oder die Erweiterung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, wenn dadurch neuer Wohnraum entsteht

 

Wen sie fördern:

 

Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit
mindestens einem Kind

 
Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnraumversorgungsproblemen, unabhängig von der Haushaltsgröße

 

Personen, die ihr Wohneigentum wegen einer Sanierung aufgeben müssen, unabhängig von der Haushaltsgröße

 

Bitte beachten Sie:

 
Sie werden nur gefördert, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen

 
Falls mehrere Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen, müssen Sie sich für eine davon entscheiden. Eine Ergänzung Ihres Förderdarlehens mit zusätzlichen Darlehen ist aber möglich.

 

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. Aktuelle Förderungen stehen immer auf der Website der L-Bank.

 

 

 

© Peter Heubüschl