Zuständigkeiten:
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich unsicher bin?
Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen für Rehabilitation der Rehabilitationsträger sollten Sie umfassend beraten können.
Die Adresse können Sie von der Krankenkasse oder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation BAR (LINK www.bar-frankfurt.de) beziehen.
Für die Landkreise Lörrach und Waldshut, ist die einzige Servicestelle in Lörrach (LINK zur Servicestelle).
Ihre Krankenkasse und alle anderen Träger haben ebenfalls den zuständigen Träger zu ermitteln und den Antrag weiterzuleiten. Doch erst der Abgabetag beim zuständigen Träger zählt als Zeitpunkt für den Beginn des Leistungsanspruchs.
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