Es ist für den Laien schwierig, sich in den zuständigen Behörden und Leistungsträger zurechtzufinden. Wir wollen mit diesem Überblick etwas mehr Klarheit verschaffen.
Wer ist für die Versorgung mit Hilfsmitteln zuständig?
In erster Linie kommen die folgenden fünf gesetzlichen Versicherungen, daneben die Ansprüche aus Versorgungs- und Entschädigungsrecht und schliesslich die Sozialhilfe als Leistungsträger in Frage
Gesetzliche Versicherungen - Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung (Arbeitsagentur)
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
Versorgungs- und Entschädigungsrecht - Bundesversorgungsgesetz (Versorgungsämter)
- Opferentschädigungsgesetz (Integrationsamt des Sozialamts oder der Fürsorgestelle)
Sozialhilfe - Bundessozialhilfegesetz (Sozialamt)
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