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Zuständige Leistungsträger für Hilfsmittel

 

Es ist für den Laien schwierig, sich in den zuständigen Behörden und Leistungsträger zurechtzufinden. Wir wollen mit diesem Überblick etwas mehr Klarheit verschaffen.

 

 

Wer ist für die Versorgung mit Hilfsmitteln zuständig?

 

In erster Linie kommen die folgenden fünf gesetzlichen Versicherungen, daneben die Ansprüche aus Versorgungs- und Entschädigungsrecht und schliesslich die Sozialhilfe als Leistungsträger in Frage

 

Gesetzliche Versicherungen

  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitsagentur)
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung

Versorgungs- und Entschädigungsrecht

  • Bundesversorgungsgesetz (Versorgungsämter)
  • Opferentschädigungsgesetz (Integrationsamt des Sozialamts oder der Fürsorgestelle)

 

Sozialhilfe

  • Bundessozialhilfegesetz (Sozialamt)

Beispiele

 

Kraftfahrzeughilfe

 

Es werden Leistungen zur Beschaffung, Umrüstung und zum Führerscheinerwerb gewährt.

 

Zuständig können sein:

 

Rentenversicherung

Agentur für Arbeit

Sozialamt

 

 

Behindertengerechter Arbeitsplatz

 

Zuständig können sein:

 

Rentenversicherung

Agentur für Arbeit

Integrationsamt

© Peter Heubüschl