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Mobile Pflegestützpunkte-BW.de im Landkreis Lörrach


Barrierefreie Wohnungsanpassungen ist einer der Schwerpunkte

 

Ortsnahe Beratung soll die Pflege und die damit zusammenhängenden Fragen klären. Diese Beratungsleistungen sollen nach den Plänen des Bundes in wenigen Pflegestützpunkten koordiniert werden. Die Idee, eine ortsnahe Anlaufstelle für alle Probleme zu schaffen, ist gut. Die finanziell geförderten 50 geplanten Pflegestützpunkte für ganz Baden-Württemberg sind aber einfach zu wenig. In jeder Stadt und jedem grösserem Dorf sollte es eine Anlaufstelle geben.

Unsere Idee:  Der Pflegekreis Lörrach kommt zu Ihnen

 

Der Mobile Pflegestützpunkt Lörrach ist nicht auf einen einzigen Punkt konzentriert, sondern ein Netzwerk aus teilweise schon vorhandenen Beratungsstellen, die ihre eigenen Schwerpunkte haben. Der Ratsuchende soll  nun nicht von einem Knotenpunkt zum nächsten geschickt werden, sondern einen Termin mit dem entsprechenden Experten bekommen. Entweder bei ihm zuhause oder in der nächstgelegenen Beratungsstelle. Deshalb ist es notwendig, dass sich die Beratungsstellen kennen und austauschen.

Wohnberatung ist UNSER Schwerpunkt

Hausbesuche
Hausbesuche

 

Unsere Geschäftstelle in Lörrach besteht seit Dezember 2004. Wir beraten im Dreiländereck von Basel bis Freiburg und ins Elsass hinein. Wir gründeten den ersten mobilen Pflegestützpunkt mit Schwerpunkt "Wohnungsanpassungen" im Landkreis Lörrach.

 

 

 

Kostenlose Erstbesichtigung

 

der Wohnung, des Hauses und des Wohnumfeldes (zzgl. Fahrtkosten)

 

Konzept bei Einzelmassnahmen

 

Bei Anpassungen von Einzelobjekten, wie Bäder, Küchen, Treppen, Gärten oder Zugänge mit Klärung der in Frage kommenden Förderungen und Kostenerhebung

 

 

Massnahmenkonzept für Wohnungen und Häuser

 

Detaillierte Bedarfsaufnahme und Verbesserungsvorschläge bei Wohnungen und Häusern in Form eines Massnahmenkatalogs. Mit allen Förderungen, örtlichen Hilfsangeboten, Hilfsmittelvorschlägen und Kostenschätzung

 

 

 

Ausführung

 

Kostenerhebung, Förderungsanträge, Koordination und Anleitung der Handwerker, Organisation der Pflegehilfsmittel

 

Diese Dienstleistungen sind kostenpflichtig und werden nach ausgelegter Gebührentabelle berechnet.

 

Kosten der Wohnberatung oder Teile davon könnten von der Pflegekasse übernommen werden.

 

Alle Förderungen

 

Pflegehilfsmittel als Ergänzung der Wohnberatung

 

Wir empfehlen nur, was sicher und praktisch ist.

 

Daher sind wir nicht neutral, sondern lassen uns bewusst beeinflussen: Von eigenen Erfahrungen, vom gesunden Menschenverstand und von Beurteilungen aus der Pflege.

Sie finden unsere Auswahl auf dieser Seite oder im Online-Shop.

 

 

 

Pflegeberatung in BRD ist Pflicht der Kassen

 

 

Mit der Pflegereform 2008 haben Sie seit 1.1.2009 einen Rechtsanpruch gegenüber Ihrer Versicherung auf eine Pflegeberatung, selbst wenn Ihr Pflegestützpunkt noch nicht geöffnet ist. Pflegeberater werden in diesen Pflegestützpunkten für Sie bereitgestellt.

 

Die Aufgaben der Pflegeberatung ist im Paragraph 7a SGB 11 geregelt. Im gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Spitzenverband Bund der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes PflegeVG vom 01.07.2008, werden die Aufgaben näher erläutert:

 

Die Wohnberatung ist Teil der Pflegeberatung.

Die Pflegekassen sind verpflichtet über die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen und individuell über in Frage kommende Maßnahmen zu beraten.

 

Dazu können sie auch externe Berater beauftragen. Die Pflegekassen können sich an dessen Finanzierung beteiligen (Paragraph 7 Absatz 4 "Aufklärung, Beratung")

 

 

Ihnen stehen bis zu 4.000 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Massnahmen zu. Und den können Sie mehrmals beantragen.

 

 

Vorbereitungs- und Durchführungshandlungen wie Angebotseinholung, Gutachten usw. sind nicht Teil der Pflegeberatung der Kassen. Sie werden unter Umständen als Kosten der Maßnahme bei der Festsetzung des Zuschusses berücksichtigt (siehe Ziffer 5.4 Abs. 1).

 

Wenn Sie für die Planung, Durchführung oder Überwachung externe Stellen beauftragen, sind diese Kosten als Teil des Zuschusses zu berücksichtigen.

 

LINK  § 7 a Pflegeberatung im SGB11

Alle Förderungen

 

 

Förderung der Wohnberatung im LK Lörrach

 

Der Fritz-Berger Fonds unterstützt die Kosten der Wohnberatung und gibt einen Zuschuss bei Hilfsmitteln (Einzelfallhilfe)

 

Voraussetzungen des nachträglichen Zuschusses sind

 

- eine Schwerbehinderung (Ausweis)

 

- das Nettoeinkommen übersteigt nicht den geltenden 120 % igen Regelsatz nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

 

- kein anderer Leistungsträger zahlt oder im Einzelfall bei Mehrkosten

 

Anträge und Förderrichtlinien erhalten Sie unter www.fritz-berger-stiftung.de

 

Sie sind zu richten an:

Geschäftsstelle des Fritz-Berger-Fonds

Landratsamt Lörrach Palmstr.3 79539 Lörrach


Auskunft: 07621-5040

© Peter Heubüschl