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Alters- und behindertengerecht

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Leitung

 

Peter Heubüschl
Baumgartnerstr. 20
DE-79540 Lörrach

Tel. +49 (0) 7621-16121-69
info(  )demenzgerecht.de

Altersgerecht und behindertergerecht als Prävention

 

" Die WHO kritisiert in ihrem Jahresgesundheitsbericht, dass die Gesundheitssysteme der Staaten lieber auf Spitzentechnologie und Spezialbehandlungen setzen, statt auf Prävention."

 

Fallbeispiel: Stürze in Lörrach- Votum für einen Pflegestützpunkt

 

 

In unserer Nachbarschaft hatte ein Sohn seine Mutter aufgenommen. Inzwischen ist sie gehbehindert und schafft nicht mehr die Treppe in den dritten Stock. Deshalb kann sie seit Monaten nicht mehr die Wohnung verlassen. Ein Aufzug ist im angrenzenden Gebäude vorhanden und könnte genutzt werden, was aber nur in Notfällen erlaubt wird. Innerhalb von zwei Wochen hat sich ihr Zustand verschlechtert. Sie ist mehrfach gestürzt und verwirrt. Bisher anscheinend ohne ernsthafte Folgen. Wir begutachteten die Wohnung und stellten viele Sturzquellen fest. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte entschieden werden sollen, was geschehen soll: Umzug in eine sichere Wohnung, in ein Pflegeheim, Wohnungsanpassungen, Art der Betreuung und so weiter. Es geschah jedoch sehr wenig. 

 

In der dritten Woche ist die Mutter nun ernsthaft gestürzt: Sie hat Kopfverletzungen erlitten und beide Beine gebrochen. Der Notarzt liess sie stationär in ein Krankenhaus aufnehmen.

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Nachtrag vom 16.10.08

Der Sohn erfuhr im Krankenhaus, dass die fortschreitende Demenz auch durch die Stürze verursacht worden sein können. Nach einer Woche wurde sie regelrecht aus dem Krankenhaus geschmissen. Mit ihren gebrochenen Beinen. Da kein Platz in einem nahen Pflegeheim gefunden werden konnte, wird sie jetzt weitere fünf Wochen in einem 40 Kilometer entfernten Pflegeheim aufbewahrt. Der Sohn muss noch in einen weiteren sauren Apfel beissen: Er erfuhr vom Sozialdienst des Krankenhauses, dass er sich an den Pflegeheimkosten beteiligen, unter Umständen sogar sein in Thüringen stehendes Haus verkaufen muss. Wenn nicht eine andere Lösung gefunden wird. Altersvorsorge ade oder ist diese Information falsch?

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Abgesehen vom unnötigen Leid, zeigt das Beispiel, wie schnell es teuer werden kann, wenn nicht unverzüglich und konsequent gehandelt wird.  Es reicht nicht, Informationsstellen einzurichten, die von den Betroffenen aufgesucht werden müssen. Unter Umständen geht das rein körperlich ja auch nicht. Die Berater müssen sich vor Ort ein Bild machen, Lösungen vorschlagen und zügig umsetzen.

 

Denn jede Verzögerung kostet Geld: Den Kassen, den Sozialämtern, den Angehörigen

 

(Mail vom 09.10.2008 an den Landrat des Landkreises Lörrach zum Thema Pflegestützpunkte im Landkreis, behandelt im Sozialausschuss am 08.10.2008)

 

 

 

Beratungsbeispiele

 

 

LINK Rollstuhlgerecht

 

Ein Bad in der Diele

 

Nur 80 cm ist dieses Bad breit. Es kann zu einer befahrbaren Nasszelle umgebaut werden.

 

Bitte zum Vergrössern die Photos anklicken.

 

Lösung: Umbau zu einer befahrbaren Nasszelle
Lösung: Umbau zu einer befahrbaren Nasszelle

Befahrbare_Nasszelle_in_Diele.pdf

 

 

Gefährliche Duscheinstiege

 

bei einer sturzgefährdeten Rentnerin. Ein sehr übliches Bild in Altbauwohnungen. Die Vermieter vermeiden gerne Investitionen, so lange sie nicht für Stürze und Schmerzen haften müssen.

 

Hohe Duschwanne ohne Haltemöglichkeiten

Massnahmen_bei_Sturzgefaehrdung.pdf

Wohnberatungsbericht

 

 

 

 

Badanpassung bei Rett-Syndrom

 

Die Patientin leidet seit Geburt unter dem Rett-Syndrom mit einhergehender Epilepsie, Gehunsicherheit und feinmotorischen Greifschwierigkeiten. Darüber hinaus wurde sie wegen einer Skoliose-Erkrankung operiert. Innerhalb der Wohnung kann sie selbständig, aber unsicher laufen, ausserhalb wird sie bei längeren Wegen im Rollstuhl mit Schiebehilfe geschoben.

Sie wird regelmässig von Ihren Eltern gebadet. Dazu muss sie über einen hohen Wannenrand in die Wanne gehoben und ebenso wieder herausgehoben werden. Mittlerweile ist sie für die Eltern zu schwer geworden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mutter relativ klein ist und der Vater zu 60 Prozent schwerbehindert ist. Im Bad befindet sich lediglich eine kurze Badewanne in der eine Duschmöglichkeit geschaffen wurde. Ein Handgriff dient lediglich zum Aufstehen, nicht zum Festhalten. Das Bad ist schmal und erschwert zusätzlich das Manövrieren einer getragenen Person. Probleme gibt es auch beim Duschen. Sie kann sich nirgends sicher festhalten und absitzen.

 

 

Beurteilung:

 

Aufgrund der oben geschilderten Umstände, muss alles dafür getan werden, dass die Pflege der Tochter in der Wohnung sicher fortgeführt werden kann. Einerseits könnte ein Pflegedienst das Baden übernehmen, um die Eltern und deren Rücken zu entlasten. Andererseits muss auch auf die Gesundheit des Pflegepersonals Rücksicht genommen werden. Mit einem Pflegedienst wären auch die Sturzgefahren für alle Beteiligten nicht behoben. Das Bad sollte deshalb mit einer bodenebenen, rutschsicheren Dusche, Halte- und Sitzmöglichkeiten ausgestattet werden. Ein barrierefreies Bad gemäss der DIN 18025 Teil 2 dient als Anleitung für Masse und Ausstattung.

 

Bitte lesen Sie im folgenden Bericht weiter.

 

Badanpassung_bei_Rett-Syndrom__LOE.pdf

Wohnberatungsbericht

© Peter Heubüschl