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Ein Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln wird seit der Pflegereform 2008 nicht mehr gemacht.
Auszug aus Drucksache 16/7439 Deutsche Bundestag 16. Wahlperiode S. 56
"Der Begriff Pflegehilfsmittel wird künftig durchgängig verwendet, um die bisherige uneinheitliche Bezeichnung Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel abzustellen. Schon nach geltendem Recht waren ausschließlich Pflegehilfsmittel Regelungsgegenstand (§ 40 Abs. 2 und 3). Eine inhaltliche Reduzierung der Ansprüche gegenüber der heutigen Bewilligungspraxis geht damit nicht einher. Auch bisher gilt vielmehr, dass die Pflegeversicherung im Verhältnis, insbe- sondere zur gesetzlichen Krankenversicherung, nur subsidiär für die (Pflege-)Hilfsmittelversorgung zuständig ist.
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden grundsätzlich als Sach- und Geldleistungen und nicht in Form einer Kostenerstattung erbracht (§ 4 Abs. 1 Satz 1). Da es für die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel bei Einführung der Pflegeversicherung zunächst keine von den Pflegekassen zu- gelassenen Leistungserbringer gab und lange Zeit keine flächendeckende Versorgung durch zugelassene Leistungserbringer gewährleistet werden konnte, haben die Pflegekassen diese Leistung meist in Form einer Kostenerstattung ge- währt, obwohl nach der bisherigen Ausgestaltung des § 40 grundsätzlich das Sachleistungsprinzip anzuwenden war. Die Kostenerstattung in diesem Leistungssegment hat sich bewährt, sie soll den Pflegekassen dauerhaft ermöglicht werden. Dies ist sowohl für die Pflegebedürftigen und ihre An- gehörigen als auch für die Pflegekassen weniger aufwendig und ermöglicht einen unkomplizierten sowie vielfach güns- tigeren Einkauf, beispielsweise in Apotheken oder in Droge- riemärkten. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat aber auch weiterhin Verträge über die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zu schließen und dadurch Wirtschaftlichkeitsreserven für die Pflegebedürftigen zu erschließen."
Zitat Ende
Vor der Pflegereform 2008
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sind immer Sachen, die dem Betroffenen und Pflegenden helfen und keine personellen Hilfeleistungen.
Die Unterscheidung zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel ist wichtig, denn sie entscheidet darüber, ob in der Regel die Krankenkasse oder die Pflegekasse für die Übernahme der Kosten zuständig ist.
Tip zur Unterscheidung:
Hilfsmittel unterstützen den Betroffenen, Pflegehilfsmittel erleichtern der Pflegeperson die Pflege. Wenn beides zutrifft, dann ist es in der Regel ein Hilfsmittel.
Es gibt Hilfsmittel für das Bad und die Toilette, den Hausputz, die Zubereitung von Mahlzeiten, das Lesen und Schreiben, das Ankleiden, die Körperpflege sowie das Essen und Trinken.
Beispiele
Hilfsmittel: Brillen, Hörgeräte, Prothesen und Rollstühle.
Pflegehilfsmittel: Pflegebetten, Gehwagen, Badewannenlifte, Toilettenstühle und Hausnotrufsysteme
Bei Hilfsmitteln ist in der Regel die Krankenkasse zuständig. Sie übernimmt die Kosten nur, wenn ein Rezept vorliegt.
Pflegehilfsmittel werden bei der Pflegekasse beantragt und benötigen kein Rezept. Man muss aber in eine Pflegestufe eingeordnet sein. Die meisten Pflegekassen haben hierfür ein eigenes Antragsformular, aber es geht auch formlos. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) sollte ebenfalls bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit auf individuell sinnvolle Hilfsmittel oder technische Hilfen hinweisen, welches als Antrag gilt.
Nicht für alle Hilfsmittel, die alltägliche Verrichtungen erleichtern, werden die Kosten von den Kranken- und Pflegekassen erstattet. Die Produkte, die von der Kranken- oder Pflegeversicherung anerkannt und im Bedarfsfall gewährt werden, sind im so genannten Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Dieser Hilfsmittelkatalog kann bei der Kranken- und Pflegekasse oder in einem Sanitätshaus eingesehen werden. Zum Nachschlagen eignet sich aber auch die Rehadat-Datenbank des Instituts der deutschen Wirtschaft. Neben dem Hilfsmittelverzeichnis bietet sie hilfreiche Informationen zu den in Deutschland erhältlichen Hilfsmitteln. Zu jedem Hilfsmittel gibt es Angaben zum Hersteller und Preis, meist sogar mit Foto oder Zeichnung (siehe nebenstehende Informationen)
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