Telefongeschäfte in Deutschland
Sollten Sie am Telefon einem Vertrag oder Kauf zugestimmt haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Schicken Sie den Widerruf am besten als Einschreiben mit Rückschein, damit Sie ihn auch beweisen können. Wenn Sie die Widerrufsfrist verpasst haben, können sie ihn unbefristet widerrufen, wenn Sie nicht schriftlich über die Frist informiert wurden. Ausgenommen sind speziell angefertigte und verderbliche Waren, Speichermedien und Software.
Sie müssen die Ware anschliessend auf Ihre Kosten zurückschicken.
Der EuGH hat nun entschieden, dass ein Onlinehändler Verbrauchern auch die ursprünglichen Hinsendekosten zu erstatten hat, wenn diese Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.(EuGH, Urteil vom 15.04.2010)
Übrigens: Ohne Ihr Einverständnis dürfen Sie in der Regel nicht von Firmen angerufen werden. Sie müssen Sie vorher schriftlich um Erlaubnis gebeten haben. Ausser wenn "schlüssiges Verhalten" des Verbrauchers vorliegt, dass dem Unternehmen seine Einwilligung signalisiert hat. Gegen diese Firmen können Sie klagen und Schadensersatz fordern. Lassen Sie sich Ihre Rechte und Pflichten von einem Anwalt erklären.
Unerwünschte Telefonwerbung ist als unlauterer Wettbewerb verboten. Wenn Sie sich belästigt oder betrogen fühlen, können Sie sich an die deutsche Wettbewerbszentrale oder an eine Verbraucherzentrale wenden.
Internet www.wettbewerbszentrale.de
Internet www.vz-bawue.de
Sollte der Anrufer seine Telefonnummer verschleiert haben, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur wenden.
Internet www.bundesnetzagentur.de
Augen auf beim Kauf von Rheumadecken
Der deutsche Tierschutzbund schätzt, dass jährlich 100.000 Hunde- und 500.000 Katzenfelle nach Deutschland gelangen. Katzen werden häufig bei vollen Bewusstsein erwürgt und Hunde absichtlich mit einer Lanze tötlich verletzt. Die Felle werden als Rheumadecken, Verzierungen, Schlüsselanhänger, Taschen- und Handschuhinnenfutter oder als Bezug für Möbel oder Heimtextilien verarbeitet. Auch als Applikation an Anoraks, als Fellkante an Stiefeln oder Fellspielzeug werden gerne Katzenfelle genutzt.
Trotz des ab 2009 geltenden EU-Importverbots, werden wohl nun andere Tierarten dran glauben müssen.
Also achten Sie beim Kauf darauf: An allem was fellähnlich aussieht, könnte Blut Ihrer geliebten Tiere kleben.
Wenn Sie die Banner anklicken, kommen Sie auf die Infoseiten der Werber
Transparenz bei Lebensmitteln
Das unabhängige Internetportal "das-ist-drin" informiert über Lebensmittel, ihre Inhaltsstoffe und Kennzeichnungen. Jeder kann mitmachen, neue Produkte vorstellen und Einträge ergänzen. Sie können nach Produkten, Marken oder Hersteller suchen. Es werden Inhaltsstoffe, Zusätze, Kalorien, Fett-oder Einweissgehalte, Allergie und Broteinheiten angegeben. Sie finden auch eine Übersicht der E-Nummern, deren Risiken und eine Siegel-Datenbank.
LINK www.das-ist-drin.de
Augen auf bei Auktionshäusern
Private Anbieter bekommen immer häufiger eine teure Abmahnung vom Anwalt, weil sie sich nicht mit den Fallstricken des Handelns auskennen. Und es gibt nicht wenige Anwälte, die sich auf solche Abmahnungen spezialisiert haben und Angebote auf den Auktionsplattformen nach Fehlern durchforsten. Es ist schwierig Angebote abmahnsicher einzustellen. Ob es sich dann noch lohnt als Privatanbieter dieses Risiko einzugehen, ist fraglich.
LINK www.wortfilter.de
LINK www.falle-internet.de
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