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Private Pflegezusatzversicherung

 

Gastbeitrag von Miriam Dreyer, nomis-finanz

 

In Zeiten der sinkenden sozialen Absicherung ist es notwendig, sich und seine Angehörigen zum Schutz vor finanziellen Katastrophen selbst abzusichern. Sehr viele Bereiche sind hiervon betroffen. Themenbezogen möchte ich mich auf den Bereich der privaten Pflegezusatzversicherung beschränken. Gerade hier kommen die Lücken, die im Pflegefall entstehen, durch aktuelle Presseberichte, die politische Diskussion und Rechtssprechungen immer mehr zum Vorschein. Und natürlich greift die Versicherungswirtschaft diese Situation auf und bietet eine Vielfalt von Tarifen und Lösungen an.

 

Doch welche davon ist die beste?

 

Darauf wird es leider keine endgültige Antwort geben, da dies stark von Ihrer persönlichen familiären, finanziellen und gesundheitlichen Situation abhängt.

Prinzipiell gibt es drei Absicherungsarten: Pflegerenten-, Pflegekosten-, Pflegetagegeld-Versicherung

 

1. Pflegerentenversicherung:

 

Hier handelt es sich um eine klassische kapitalbildene Rentenversicherung mit dem Zusatzbaustein Pflege. Ein Teil Ihres Beitrags wird also zum derzeit gültigen Garantiezinssatz angelegt, eventuell kommen Überschüsse in der Auszahlung dazu. In den letzten Jahren haben sich die meisten dieser Verträge in der Rendite als sehr schwach ausgezeichnet. Das Risiko der Pflege ist mit einem Zusatzbeitrag abgesichert, es entsteht Ihnen durch die Kombination keinerlei Beitragsvorteil. Auch wenn oft mit dem Argument der Beitragsrückzahlung geworben wird: bei genauer Betrachtung wäre die Auszahlung bei Trennung in einen Sparplan und in eine Pflegeversicherung meist vorteilhafter gewesen. Sollte Ihnen der Beitrag zu hoch werden und Sie sich von der Rentenversicherung trennen wollen, muss oft auch die Pflegeversicherung gekündigt werden. Die Leistungen aus dieser Versicherung hängen von der Pflegestufe ab und können frei verwendet werden. Es ist unwichtig, ob Sie zu Hause oder stationär betreut werden und von wem. Und die anfallenden Kosten müssen nicht nachgewiesen werden

 

2. Pflegekostenversicherung:

 

Wie der Name schon sagt, werden hier die durch die Pflege entstehenden Kosten abgesichert. Dies wird durch einen Höchstbetrag jedoch eingeschränkt. Gerade wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen, wirkt sich dies oft nachteilig aus. Zudem müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden, was einen ordentlichen Papierkrieg nach sich ziehen kann.

 

3. Pflegetagegeldversicherung:

 

Hier wird ein fester Tagessatz bei Abschluß des Vertrag vereinbart, der dann bei Pflegestufe 3 zu 100  Prozent geleistet werden muss. Bei Pflegestufe 1 und 2 kommen Teilzahlungen zum Tragen. Der Vorteil hier ist, dass man den Tagessatz sehr einfach an die eigene Situation anpassen kann. Auch hier kann man das Geld frei verwenden, ohne die Kosten nachweisen zu müssen.

Varianten je nach Anbieter

 

In Deutschland gibt es mehrere hundert Versicherungen. Deshalb ergibt sich, dass aus den oben beschriebenen Möglichkeiten je nach Anbieter wieder verschiedene Varianten entstehen. Die häufigsten möchte ich Ihnen kurz erläutern:

 

Pflegetagegeld: Ausschlüsse-Wartezeiten-Beitragsrisiko

 

Bei der gängisten Variante der Pflegetagegeldversicherung müssen bei Antragsstellung Gesundheitsfragen beantwortet werden und zwar genau und ordentlich. Sonst laufen Sie Gefahr, im Leistungsfalle wegen Antragspflichtverletzung keine Leistung zu erhalten. Oft führen bereits kleine gesundheitliche Beeinträchtigungen wie erhöhter Blutdruck oder erhöhtes Cholesterin dazu, dass ein Antrag von der Versicherung nur mit Beitragszuschlag oder Ausschlüssen angenommen wird. Deshalb sollte man diese Verträge so jung und gesund als möglich beantragen. Denn sie haben den Vorteil, dass das Preis-Leistungsverhältnis hier am günstigsten ist. Inzwischen gibt es jedoch auch Anträge, bei denen nur nach schweren Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit gefragt wird. Im Fall der Fälle sind diese vorzuziehen, da Ihnen eine Ablehnung, ein Ausschluss oder ein Zuschlag ein Leben lang bleiben kann.

 

Zu beachten sind die unterschiedlichen Wartezeiten, also Zeiten, in denen man zu Beginn keinen Versicherungsschutz hat. Diese können bei null Monaten, aber auch bei neun Monaten liegen, teilweise sogar bei drei Jahren. Zu dem muss man wissen, dass die Beiträge regelmässig durch höheres Alter und neue Ausgaben steigen.

 

 

Pflegetagegeld mit stabilen Beiträgen

 

Es gibt auch die Variante, bei welcher der Beitrag ein Leben lang stabil bleibt. Dafür ist der Einstiegsbeitrag ein Mehrfaches höher als bei einem normalen Vertrag. Wer dann unterm Strich für die gleiche Absicherung den geringeren Aufwand hat, hängt von der Beitragsentwicklung des normalen Pflegetagegeldes ab. Getreu dem Motto: Hinterher ist man immer schlauer!!

 

Produkte 50-Plus: Ohne Gesundheitsfrage, aber Beitragsrisiko

 

Im Moment sehr beliebt auf dem Markt sind die Produkte 50-Plus. Hier werden die Pflegetagegeldversicherung speziell für Menschen ab dem 50. Lebensjahr angeboten. Dies mit stark reduzierten und sogar ohne Gesundheitsfragen. Dies ist sehr zu begrüssen, da die wenigsten über 50 Jährigen ansonsten so einen Vertrag noch bekommen würden. Es muss jedoch klar sein, dass die Beiträge hier voraussichtlich stark ansteigen werden, da die Versicherung ein Hochrisikoklientel versichert, welches unter Umständer bis zur Inanspruchnahme durchschnittlich nur wenige Jahre einzahlt. Dies kann aber besser sein als gar keinen Schutz zu erwerben.

 

Einsteigertarife für die Jungen

 

Auch an junge Menschen, die zum Beispiel noch in der Ausbildung sind, wurde gedacht. Für sie gibt es Einsteigertarife, die einen festgelegten Tagessatz erst bei Pflegestufe 3 leisten. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, den Tarif über eine Anwartschaft zu einem späteren Zeitpunkt in einen Tarif ab Pflegestufe I umzuwandeln. Dafür kann am Anfang für wenig Geld das schlimmste Risiko abgedeckt werden. Zudem sollte ein Berufsanfänger auf jeden Fall eine Berufsunfähigkeitsabsicherung haben, die im Pflegefall parallel leistet.

 

 

 

Pflegerentenversicherung: Vorsicht bei Verzicht auf Gesundheitsfragen

 

Bei der Pflegerentenversicherung gelten normalerweise die gleichen Spielregeln wie bei der Pflegetagegeldversicherung, nur dass zusätzliches Geld für die Besparung einer Altersversorgung einbezahlt werden muss. Hier gibt es Anbieter, die auf die Gesundheitsfragen verzichten, dafür muß der Kunde aber eine Wartezeit von 12 Jahren in Kauf nehmen. Das bedeutet, Sie sind in dieser Zeit nicht pflegeversichert. Ob dies Sinn macht, muss jeder für sich entscheiden.

 

Auf der folgenden Seite diskutieren wir über die Versicherungshöhe und nennen einige Beispiele zur Veranschaulichung.

 


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