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Literatur und Adressen

Kranken- und Pflegeversicherung


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Bürgertelefone-Deutschland

 

 

Bundesministerium für Gesundheit


Mit Beratungstelefonen und einem Service für Gehörlose und Hörgeschädigte bietet das Bundesministerium für Gesundheit eine kompetente und unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem.

 

Internetadresse www.bmg.bund.de

 

Beratungsangebot

 

Das Bürgertelefon vermittelt gesetzliche Grundlagen, klärt über mögliche gesetzliche Ansprüche auf, erörtert individuelle Probleme, nimmt Anregungen auf, vermittelt Adressen und Ansprechpartner.

 

Serviceangebote

 

Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte, der die Kommunikation ohne sprachliche Barrieren erleichtert. Die Information durch gehörlose Mitarbeiter erleichtert die Kommunikation ohne sprachliche Barrieren.

Neben dem Schreibtelefon können folgende Medien genutzt werden:

Deaf - Fax: 01805 99 66 08

E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de oder info.gehoerlos@bmg.bund.de

 

Bürgertelefon zur Gesetzlichen Krankenversicherung für Fragen rund um das Beitrags- und Leistungsrecht innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Gesundheitsreform 2006.

 

Bürgertelefon zur Pflegeversicherung für Fragen rund um das Beitrags- und Leistungsrecht innerhalb der Pflegeversicherung.

 

Bestellservice für Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit, die telefonisch oder per E-Mail abgegeben werden können.

 

018 05 - 99 66-01        Fragen zum Krankenversicherungsschutz für alle

018 05 - 99 66-02        Fragen zur Krankenversicherung

018 05 - 99 66-03        Fragen zur Pflegeversicherung

018 05 - 99 66-09        Fragen zur gesundheitlichen Prävention

Technische Voraussetzungen    Gebärdentelefon Video over IP

01805 - 9966-06          Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon

01805 - 9966-07          Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service Schreibtelefon

 

(Kostenpflichtig; Preise variabel)

 

 

Hilfe zur Einstufung in eine Pflegestufe

 

Pflegetagebuch und Leitfaden der Verbraucherzentrale NRW

 

Wenn Sie von der Pflegeversicherung unterstützt werden wollen, müssen Sie in eine Pflegestufe eingeordnet werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) überprüft das Ausmass der Pflegebedürftigkeit vor Ort.

Mit einem Pflegetagebuch können Sie dem MDK wichtige Daten liefern und sind dadurch gut auf den Hausbesuch vorbereitet. Sie dokumentieren damit den tatsächlichen und zeitlichen Aufwand für Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Am besten führen Sie solch ein Pflegetagebuch für eine oder zwei Wochen. Wenn Sie damit die notwendige, erhebliche Pflegebedürftigkeit nachweisen können, hat sich der Aufwand gelohnt. Das Pflegetagebuch können Sie von der Verbraucherzentrale NRW kostenlos herunterladen (siehe rechte Spalte)

Zur Vorbereitung auf den MDK und wie Sie auf eine Ablehnung Ihres Antrages reagieren können, hat die Verbraucherzentrale den Ratgeber Das Pflegegutachten herausgegeben. Sie können ihn dort bestellen.

 

 

© Peter Heubüschl