Bundesministerium für Gesundheit
Mit Beratungstelefonen und einem Service für Gehörlose und Hörgeschädigte bietet das Bundesministerium für Gesundheit eine kompetente und unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem.
Internetadresse www.bmg.bund.de
Beratungsangebot
Das Bürgertelefon vermittelt gesetzliche Grundlagen, klärt über mögliche gesetzliche Ansprüche auf, erörtert individuelle Probleme, nimmt Anregungen auf, vermittelt Adressen und Ansprechpartner.
Serviceangebote
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte, der die Kommunikation ohne sprachliche Barrieren erleichtert. Die Information durch gehörlose Mitarbeiter erleichtert die Kommunikation ohne sprachliche Barrieren.
Neben dem Schreibtelefon können folgende Medien genutzt werden:
Deaf - Fax: 01805 99 66 08
E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de oder info.gehoerlos@bmg.bund.de
Bürgertelefon zur Gesetzlichen Krankenversicherung für Fragen rund um das Beitrags- und Leistungsrecht innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Gesundheitsreform 2006.
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung für Fragen rund um das Beitrags- und Leistungsrecht innerhalb der Pflegeversicherung.
Bestellservice für Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit, die telefonisch oder per E-Mail abgegeben werden können.
018 05 - 99 66-01 Fragen zum Krankenversicherungsschutz für alle
018 05 - 99 66-02 Fragen zur Krankenversicherung
018 05 - 99 66-03 Fragen zur Pflegeversicherung
018 05 - 99 66-09 Fragen zur gesundheitlichen Prävention
Technische Voraussetzungen Gebärdentelefon Video over IP
01805 - 9966-06 Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon
01805 - 9966-07 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service Schreibtelefon
(Kostenpflichtig; Preise variabel)
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Pflegetagebuch und Leitfaden der Verbraucherzentrale NRW
Wenn Sie von der Pflegeversicherung unterstützt werden wollen, müssen Sie in eine Pflegestufe eingeordnet werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) überprüft das Ausmass der Pflegebedürftigkeit vor Ort.
Mit einem Pflegetagebuch können Sie dem MDK wichtige Daten liefern und sind dadurch gut auf den Hausbesuch vorbereitet. Sie dokumentieren damit den tatsächlichen und zeitlichen Aufwand für Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Am besten führen Sie solch ein Pflegetagebuch für eine oder zwei Wochen. Wenn Sie damit die notwendige, erhebliche Pflegebedürftigkeit nachweisen können, hat sich der Aufwand gelohnt. Das Pflegetagebuch können Sie von der Verbraucherzentrale NRW kostenlos herunterladen (siehe rechte Spalte)
Zur Vorbereitung auf den MDK und wie Sie auf eine Ablehnung Ihres Antrages reagieren können, hat die Verbraucherzentrale den Ratgeber Das Pflegegutachten herausgegeben. Sie können ihn dort bestellen.
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