Ein Maklervertrag ist jederzeit ohne Begründung kündbar
Wenn Sie einen Makler mit einer Immobilienvermittlung beauftragt haben, können Sie jederzeit fristlos kündigen ohne zu zahlen. Erst wenn konkrete Leistungen erbracht wurden, hat der Makler ein Honoraranspruch. So muss er auch Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn er bis zur Kündigung nicht vermittelte.
Amtsgericht Frankfurt Az. 30 C 891/07-45; Stand 2007
Einschränkung der Kündigung wegen Eigenbedarfs
Das grundsätzliche Kündigungsrecht eines Vermieters wegen Eigenbedarfs kann wegen des hohen Alters eines Mieters unter Umständen begrenzt werden. Denn Mieter können der Kündigung widersprechen, wenn es für sie eine unzumutbare Härte bedeutet. Ein Gutachter bestätigte in diesem Fall, dass dem Bewohner gesundheitliche Gefahren drohen, wenn es zur Räumung käme.
Amtsgericht Hamburg-Blankenese Az. 518 C 402 / 06; Stand 2008
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