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Wohnungsanpassungen

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Leitung

 

Peter Heubüschl
Baumgartnerstr. 20
DE-79540 Lörrach

Tel. +49 (0) 7621-16121-69
E-Mail info@demenzgerecht.de

In welcher Höhe soll ich mich absichern?


Eine gute Frage, und auch hier gibt es keine für alle gültige Antwort. Sie sollten Ihren Bedarf selbst ermitteln.

 

  • Addieren Sie alle Einnahmen, die Ihnen in einer Pflegesituation zur Verfügung stehen.

  • Addieren Sie alle Ausgaben, die Ihnen in einer Pflegesituation entstehen.

 

Die Differenz entspricht Ihrer Lücke.

 

Bedenken Sie bitte, dass, falls Sie einen Partner oder Kinder haben, nahezu alle Kosten wie Miete, Finanzierungen, Lebenshaltung oder KFZ identisch weiterlaufen, auch wenn ein Partner pflegebedürftig ist.

 

Selbstverständlich ist es aber Ihre Entscheidung, auf eine Zusatzabsicherung zu verzichten, wenn Ihre Einnahmen oder Ihr vorhandenes Vermögen im Pflegefall aufgezehrt werden kann und die Kosten dann auch deckt.

 

 

Einige Beispielrechnungen

 

 

Single

 

25 Jahre alt, 2800 Euro brutto, 1650 Euro netto

 
Einnahmen bei Pflegestufe 3: 800 Euro Erwerbsminderungsrente, 1432 Euro Pflegegeld

Ausgaben bei Pflegestufe 3: 3500 Euro Pflegekosten


Lücke: 1268 Euro

 

 

Familie

 

1 Arbeitnehmer, 3800 Euro brutto, 2500 Euro netto, 1 Teilzeit 400 Euro, 2 Kinder

 
Einnahmen bei Pflegestufe 3: 1000 Euro Erwerbsminderungsrente, 1432 Euro Pflegegeld, 1000 Euro private Berufsunfähigkeitsrente (falls vorhanden!!), 400 Euro Minijob, 306 Euro Kindergeld

Ausgaben bei Pflegestufe 3: Miete (oder Finanzierung) 600 Euro, Wohnnebenkosten 250 Euro, Haushaltskasse 1.000 Euro, Versicherungen 100 Euro, 3500 Euro Pflegekosten

 

Lücke: 1312 Euro

(ohne private Berufsunfähigkeitsrente: 2312 Euro !)

 

 

Rentnerehepaar

 

Einnahmen bei Pflegestufe 3: gemeinsame Altersrente 1850 Euro, 1432 Euro Pflegeversicherung

Ausgaben: Haushaltskasse 800 Euro, Wohnnebenkosten 200 Euro, 3500 Euro Pflegekosten

 

Lücke: 1218 Euro

 

 

1432 Euro monatlich ist bereits eine recht hohe Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese bekommt man bei Pflegestufe 3 und Pflege durch Fachpersonal. Bei Pflege durch Angehörige reduziert sich dies auf 665 Euro. Dafür fallen natürlich die hohen Pflegekosten weg. In der Realität muss aber oft zusätzlich ein kostenpflichtiger ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden.

 
Auch bei Pflegestufe 1 und 2 entstehen Lücken, die mit abgesichert werden.

Mein Rat

 

Da es sich hier nur um Beispiele handelt, habe ich natürlich nicht auf den Cent genau gerechnet. Zur Verdeutlichung sollte es ausreichen, den beim Einzelnen gibt es auch hier wieder starke Abweichungen. Bedenken Sie bitte, dass immer versucht wird, die Kosten, die im Pflegefall entstehen, aus dem vorhandenen Vermögen (Haus, Guthaben) zu decken. Wenn dies nicht gelingt, haftet der Ehepartner, wenn dieser nicht vollumfänglich aufkommen kann, die Kinder oder die Eltern. Im Vorfeld wäre es oft so einfach gewesen, dies zu verhindern.

 

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, sich zusätzlich abzusichern, so sollten Sie sich von mehreren Beratern Angebote geben lassen. Entscheiden Sie in Ruhe, lassen Sie sich  nicht drängen. Und geben Sie nichts auf Aussagen unter der Hand und geschönte Gesundheitsfragen. Im Leistungsfalle zählt, was schriftlich vereinbart wurde.

 

Stand Oktober 2007, von Miriam Dreyer, nomis-finanz (ohne Gewähr)