Tages- und Kurzzeitpflege sind Angebote für Pflegebedürftige in Alten- und Pflegeheimen, die nicht täglich zu Hause gepflegt werden können. Dies kann zum Beispiel bei einer Wohnungsanpassung, Erkrankung, einem Arztbesuch, Urlaub oder Kuraufenthalt der pflegenden Angehörigen notwendig werden. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige entlastet. Je nach Selbstständigkeit des Patienten kann auch ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.
Das Angebot ist oft unbekannt oder wird zu wenig genutzt. Vor allem im ländlichen Raum wird es aus Scham vor den Nachbarn abgelehnt. Auch falsches Pflichtbewusstsein gegenüber dem zu pflegenden Verwandten, spielt eine Rolle.
Dabei werden die Kosten teilweise von den Pflegekassen übernommen. Und wenn diese Pflegeformen mit der privaten Pflege kombiniert werden, können sie einen Umzug ins Pflegeheim verzögern, wenn nicht sogar verhindern.
Ihr Anpruch auf Verhinderungspflege als Leistung der Pflegeversicherung
"Ist eine Pflegeperson, die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege - in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen - gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderes gepflegt wird."
Lesen Sie hier weiter.......Kommentar von Bernd Masmeier über die Verhinderungspflege
Tagespflege
Tagespflegestätten sind ein wichtiger Bestandteil des Netzes an Betreuungseinrichtungen. In kleinen Gruppen können die Angehörigen ihr Gedächtnis trainieren, Gymnastik betreiben, spielen, singen, basteln und spazieren. Es wird gekocht, gebacken, Geburtstag gefeiert und unterhalten. Sie werden in der Regel vom Anbieter morgens abgeholt und tagsüber bis zum Nachmittag oder Abend betreut. Anschliessend wird er wieder zurückgebracht.
Die Betreuung ist gewöhnlich montags bis freitags und kann wahlweise ein- bis fünfmal pro Woche genutzt werden. Die Träger in Südbaden sind zum Beispiel das Evangelische Altenwerk, Kirchliche Sozialstationen, Diakonie, Landkreise oder Genossenschaften.
Kurzzeitpflege
Während der Kurzzeitpflege lebt der Pflegebedürftige in der Einrichtung. Das ist sinnvoll, wenn die pflegenden Angehörigen länger abwesend sind. Bei Demenzpatienten kann ein längerer Aufenthalt ausserhalb der gewohnten Umgebung problematisch werden. Die Einrichtungen sollten sich in deren Betreuung auskennen.
Tages-, Kurzzeit- und Demenzpflege in den Einrichtungen
Die Pflegekräfte und pädagogischen Betreuer in den Einrichtungen wollen wir ebenfalls hervorheben. Sie entlasten Angehörige in Zeiten, wo sie Erholung brauchen oder verhindert sind und tragen daher erheblich an der Pflege zu Hause bei. Das spezielle Angebot stellen wir hier vor.
LINK Pflegeeinrichtungen der Regio
Wohngruppen und Werkstätten
In den Wohngruppen gut aufgehoben, meistern geistig gehandicapte Menschen die Arbeiten des täglichen Lebens gemeinsam. Kochen, Waschen, Putzen und Einkaufen sind Tätigkeiten, die selbständig oder mit einer individuell abgestimmten, professionellen Begleitung ausgeführt werden. Die dadurch gemachten Erfahrungen ermöglichen ein Lernen voneinander.
Im Werk- und Förderbereich werden die individuellen Stärken gefördert. Der normale Arbeitsalltag ist sehr wichtig für die eigene Entwicklung. Gerade für Menschen mit Behinderung hat die Arbeit auch einen rehabilitativen Charakter.
Förderung in Deutschland
Den pflegenden Angehörigen stehen bis zu vier Wochen im Jahr für die Kurzzeitpflege zu. Die Pflegekassen beteiligen sich an den Kosten.
Die Tagespflege wird von ihnen monatlich und abhängig von der Pflegestufe bezuschusst.
Beschwerde
Wenn Sie sich über ein Altenheim beschweren wollen, folgen Sie diesem LINK zu den Beschwerdestellen ------bitte hier anklicken |