Müllentsorgung und Briefkasten
Der Mülleinwurf muss für Senioren, Rollstuhlbenutzer, Geh-, Sehbehinderte und Kleinwüchsige leicht erreichbar und zu öffnen sein. Deshalb sollte der Rand des Müllsammelbehälters nicht höher wie 85 cm sein. Bei grossen Gefässen muss also die Stellfläche abgesenkt oder mit einer Rampe zugänglich gemacht.
Ein Müllschacht innerhalb des Hauses erspart den Gang zum Sammelbehälter. Der Müll wird durch eine Einwurfklappe in den Schacht geworfen und im Keller komprimiert und entsorgt. Für Blinde muss für einen feststehenden Müllsammler gesorgt werden, der von der Müllabfuhr nicht verstellt werden kann
Der Briefkasten sollte innerhalb des Treppenhauses, für Rollstuhlfahrer unterfahrbar und in der optimalen Greifhöhe von 85 cm erreichbar sein.
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